Teilnahmebedingungen – AF Empfehlungsprogramm
Stand: August 2026
1. Teilnahme
Teilnehmen können volljährige Personen, die sich über das Empfehlungsprogramm registrieren und einen persönlichen Empfehlungslink erhalten.
2. Zuordnung
Eine Empfehlung wird dem Empfehlungsgeber zugeordnet, wenn der Interessent den persönlichen Empfehlungslink nutzt und darüber eine Fahrzeuganfrage übermittelt. Die technische Zuordnung im System ist maßgeblich.
3. Empfehlungsprämie
Die beim Empfehlungsgeber hinterlegte Prämie gilt für neue Empfehlungen ab dem Zeitpunkt ihrer Hinterlegung. Die für eine konkrete Anfrage gespeicherte Prämie bleibt für diese Anfrage bestehen. Ein Anspruch entsteht erst, wenn aus der Empfehlung ein rechtswirksamer Fahrzeugkauf oder eine Fahrzeugvermittlung über die Ammerländer Fahrzeugagentur zustande kommt, vollständig abgewickelt wurde und keine Rückabwicklung oder Stornierung mehr offen ist.
4. Keine Mehrfachzuordnung
Ein Interessent kann für dasselbe Fahrzeuggeschäft nur einem Empfehlungsgeber zugeordnet werden. Bereits bekannte oder bereits in aktiver Bearbeitung befindliche Interessenten können von einer Prämie ausgeschlossen werden.
5. Missbrauch
Manipulierte, fingierte oder selbst erzeugte Empfehlungen sowie sonstiger Missbrauch führen zum Ausschluss und zum Entfall der Prämie.
6. Auszahlung und Steuern
Die Auszahlung erfolgt nach Fälligkeit auf Grundlage der mit dem Empfehlungsgeber abgestimmten Zahlungsdaten. Etwaige steuerliche Pflichten aus der Prämie sind vom Empfänger selbst zu beachten.
7. Änderungen
Die Ammerländer Fahrzeugagentur kann das Programm für zukünftige Empfehlungen ändern oder beenden. Bereits wirksam entstandene Ansprüche bleiben unberührt.